Der Verein führt den Namen „Wundverein Steiermark – Verein für Wundbehandlung und Wundheilung“. Kurzbezeichnung: „Wundverein Steiermark“
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Vernetzung der in der Wundversorgung (akute und chronische Wunden jeglicher Genese) in der Steiermark tätigen Personen, sowie die Förderung des praktischen Wissens, der regelmäßigen Weiterbildung und Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Wundbehandlung.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, fördernde, korrespondierende und Ehrenmitglieder
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.